Meeting-Transkription DSGVO-konform einsetzen
Ob eine KI-Transkription DSGVO-konform ist, entscheidet nicht das Werbeversprechen des Anbieters, sondern sein Datenpfad. Diese Prüfliste macht die Bewertung in sieben Punkten nachvollziehbar, für jeden Anbieter.
Die 7-Punkte-Prüfliste
- AV-Vertrag (Art. 28 DSGVO) Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und ist er in allen Tarifen enthalten? Ein AVV nur im Enterprise-Tarif heißt: Alle anderen Kunden nutzen das Werkzeug ohne vertragliche Grundlage.
- Subprozessoren Sind alle Dienstleister im Datenpfad namentlich benannt, mit Sitz, Zweck und Vertragsstatus? Entscheidend sind die unscheinbaren: Wer transkribiert, wer betreibt das Sprachmodell, wo liegt der Zwischenspeicher.
- Hosting und anwendbares Recht Wo liegen Audio und Transkripte physisch, und welchem Recht unterliegt der Betreiber? US-Anbieter unterliegen dem CLOUD Act unabhängig vom Serverstandort, ein Frankfurter Rechenzentrum eines US-Konzerns bleibt US-Recht unterworfen.
- Training Schließt der Anbieter das Training von KI-Modellen mit Kundendaten ausdrücklich aus, für sich und seine Subprozessoren? Formulierungen wie „nur de-identifizierte Daten" bedeuten: Es wird trainiert.
- Löschung und Speicherfristen Gibt es definierte Fristen für Audio und Transkripte, und lassen sie sich an die eigenen Aufbewahrungspflichten anpassen? Wird das Audio nach der Transkription gelöscht oder dauerhaft gespeichert?
- Einwilligung (§ 201 StGB) Unterstützt das Werkzeug den Einwilligungsprozess: Abfrage vor der Aufnahme, Dokumentation, Nachweisbarkeit? Die Aufnahme ohne Einwilligung aller Beteiligten ist strafbar, unabhängig von jeder DSGVO-Frage.
- Technische und organisatorische Maßnahmen Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand, Mandantentrennung, Zugriffskontrolle, Audit-Log. Bei Berufsgeheimnisträgern zusätzlich: die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB, siehe der Leitfaden zu § 203 StGB und KI-Software.
Die vier Tool-Kategorien im Vergleich
Fast jedes Transkriptionswerkzeug am Markt fällt in eine von vier Kategorien. Die Prüfliste liefert je Kategorie ein typisches Ergebnis:
| US-Bot | US-botlos | EU-Cloud, gemischt | EU ohne US-Dienste | |
|---|---|---|---|---|
| Erfassung | Bot tritt dem Videocall bei | Lokale Aufnahme | Lokale Aufnahme oder Bot | Lokale Aufnahme |
| Datenpfad und anwendbares Recht | US-Cloud, CLOUD Act greift | US-Cloud trotz lokaler Aufnahme, CLOUD Act greift | EU-Server, je nach Subprozessoren US-Recht im Pfad | Speicherung und Verarbeitung in der EU, kein US-Recht im Pfad |
| Typische Lücke | Sichtbarer Bot, US-Recht | „Botlos“ wirkt privat, ist es aber nicht | US-Dienste in der Verarbeitungskette | Kleineres Ökosystem |
| Berufsrecht-tauglich (§ 203 StGB) | Nein | Nein | Im Einzelfall | Ja, mit § 203-Verpflichtung |
Die Zuordnung einzelner Anbieter mit Quellen zeigen die Einzelvergleiche.
Die zentrale Erkenntnis aus der Tabelle: Botlos und datensouverän sind zwei verschiedene Eigenschaften. Dass kein Bot im Termin sitzt, sagt nichts darüber aus, wohin das Audio anschließend fließt. Wer die Prüfliste ernst nimmt, prüft den Pfad, nicht die Aufnahmemethode.
Wie Vermerk die sieben Punkte beantwortet
Vermerk ist für diese Prüfung gebaut: AV-Vertrag in allen Tarifen, alle Subprozessoren öffentlich einsehbar, keine US-Unterauftragsverarbeiter. Gespeichert wird auf Servern in Deutschland, verschlüsselt mit eigenem Schlüssel je Aufnahme, verarbeitet nur in der EU und ohne Training auf Kundendaten. Die Speicherdauer reicht je nach Tarif von 90 Tagen bis zu zehn Jahren, passend zu den berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Vor jeder Aufnahme wird die Einwilligung nach § 201 StGB dokumentiert, und Berufsgeheimnisträgern stellt Vermerk in allen Tarifen die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB bereit.
Die Prüfung ist die Voraussetzung, der Nutzen liegt im Alltag: Vermerk dokumentiert Mandantengespräche vor Ort, im Videocall und am Telefon über den Rechner, ohne Bot im Termin. Wenige Minuten später liegt der Vermerk mit Themen, Entscheidungen, Aufgaben und Fristen vor, geordnet je Mandant. Jedes Gespräch bleibt durchsuchbar, so finden Sie auch Jahre später, was damals vereinbart wurde. Fragen wie „Was haben wir Familie Sommer damals zur Übergabe zugesagt?“ beantwortet Vermerk je nach Tarif mit Zitat und Zeitmarke aus dem Gespräch.
Prüfen Sie selbst
Alle Subprozessoren, Zwecke und Vertragsstatus sind öffentlich. Oder testen Sie Vermerk direkt mit Ihren nächsten Gesprächen.
Free-Tarif, 30 Aufnahmen/Monat. Ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar.
Häufige Fragen
Ist KI-Transkription grundsätzlich DSGVO-konform möglich?
Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen: AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, transparenter Datenpfad ohne unkontrollierte Drittlandtransfers, klare Löschfristen und die Einwilligung der Gesprächsteilnehmer. Die Konformität hängt am konkreten Anbieter, nicht an der Technologie.
Reicht ein Serverstandort in der EU?
Nein. Entscheidend ist, welchem Recht der Anbieter und seine Subprozessoren unterliegen. US-Anbieter können nach dem CLOUD Act zur Herausgabe verpflichtet werden, auch wenn die Daten in Frankfurt liegen. Zu prüfen ist die gesamte Kette: Hosting, Transkription, Sprachmodell.
Brauche ich für jede Transkription eine Einwilligung?
Für die Aufnahme des Gesprächs ja: § 201 StGB stellt das unbefugte Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe, unabhängig von der DSGVO. Die Einwilligung aller Beteiligten sollte vor der Aufnahme eingeholt und dokumentiert werden.
Der nächste Vermerk schreibt sich von selbst.
Kostenlos starten, App laden, erstes Gespräch aufnehmen: Der fertige Vermerk liegt wenige Minuten später im Dashboard.
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